Was ist ein Kassenbuch?
Ein Kassenbuch ist die einfachste Form der Buchführung. Es eignet sich nicht nur dafür, einen Überblick über private Einnahmen und Ausgaben zu bekommen, ein einfaches Kassenbuch kann durchaus ausreichend in Sachen Buchführung sein, wenn man z.B. als Student einer Nebentätigkeit nachgeht, diese dem Finanzamt und dem Bafög-Amt gegenüber aber nachweisen muss. Ebenso eignet sich ein Kassenbuch hervorragend für Privatleute, welche für gelegentlich ausgeführte Arbeiten Rechnungen erstellen, auf diesen aber keine Umsatzsteuer ausweisen. Weiterhin ist es für Einzelunternehmer selbst mit einem größeren Umsatzrahmen vollkommen ausreichend, statt einer teuren und komplizierten Software für Buchhaltung ein einfaches Kassenbuch zu führen. Und zu guterletzt erfasst man in größeren Unternehmen wie einer GbR, einer GmbH oder gar einer AG sämtliche Einnahmen und Ausgaben, welche mit Barmitteln bestritten werden, mit einem Kassenbuch.
Per Definition wird mit einem Kassenbuch also die interne Kasse verwaltet. Es erfasst Einnahmen und Ausgaben von Barmitteln, um so einen Überblick darüber zu verschaffen, ob ein Haben oder ein Soll vorliegt, sowie dessen jeweilige Höhe dokumentieren.
Einnahmen und Ausgaben werden hierfür in das Kassenbuch eingetragen - eingebucht. Dabei werden folgende Daten erfasst:
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‣ die Belegnummer
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‣ die Einnahme in die Kasse
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‣ die Ausgabe aus der Kasse
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‣ die Umsatzsteuer (auch zum Teil Vorsteuer genannt)
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‣ der aktuelle Kassenbestand
Das Kassenbuch ist somit der buchhalterische Erfassungsort für alle so genannten Geschäftsvorfälle eines Unternehmens und stellt immer die aktuelle Lage dar. Je nachdem wie viele Geschäftsvorfälle es in einem Unternehmen gibt, kann oder sollte das Kassenbuch regelmäßig geführt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Ausgangsrechnungen, welche erstellt werden, immer mehrfach zu erzeugen. Neben der Rechnung, welche der Empfänger erhält, sollte eine Kopie für das Kassenbuch erzeugt werden.
Für den Fall, dass Sie den Rechnungsversand auf dem elektronischen Wege erledigen möchten, gibt es einiges zu beachten. Elektronisch versandte Rechnungen müssen nach dem aktuellen Signaturgesetz sowie der Signaturverordnung (SigG/SigV) mit einer so genannten elektronischen Signatur versehen sein, sofern ein zum Umsatzsteuerabzug berechtigter Empfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer dem Finanzamt gegenüber geltend machen will. Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier.
Neben den Ausgangsrechnungen, welche die Einnahmen repräsentieren, müssen auch alle Eingangsrechnungen und Belege erfasst werden, welche die Kosten eines Unternehmens darstellen und der Kasse zur Last fallen.
Beide Belegarten sollten chronologisch geordnet in einem Ordner zusammengefasst, und die entsprechenden Buchungen im Kassenbuch in der selben Reihenfolge angelegt werden. Tip: Nummerieren Sie alle Ihre Belege von Hand nochmals durch, und erfassen Sie die entsprechende Nummerierung in Ihrem elektronischen Kassenbuch bei der Erfassung der jeweiligen Buchung. Sowohl einem Steuerbüro als auch einem Steuerprüfer erleichtert dies wesentlich die Arbeit, und Ihnen erspart es Kosten und weitere Umstände.
Letztlich hilft Ihnen ein Kassenbuch dann, mehrere wichtige Ziele zu erfüllen. Egal, ob Sie ein Kassenbuch privat oder geschäftlich führen, als Resultat erhalten Sie immer:
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‣ Erfassung des aktuellen Stands der Kasse
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‣ Erzeugung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung
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‣ ... einen beruhigenden Überblick