Wann und warum müssen Rechnungen signiert werden?
Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet zwei Arten der Rechnungsstellung, besser der Belegerzeugung:
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‣ Rechnung in Papierform
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‣ Rechnung in elektronischer Form (z.B. als PDF)
Papierform:
Rechnungen die in Papierform erstellt werden, und per Post vom Rechnungssteller zum Rechnungsempfänger gehen, benötigen nach aktuell geltendem deutschen Recht natürlich keine Unterschrift. Warum auch? Eine Rechnung stellt per se aber auch ohne Unterschrift eine Urkunde dar, und jegliche Manipulation an dieser erfüllt den Tatbestand einer Urkundenfälschung zumindest dann, wenn steuerrelevante Inhalte zum finanziellen Vorteil verändert werden. Dies ist ein Straftatbestand, lässt sich im Allgemeinen aber meist sehr einfach nachweisen.
Elektronische Rechnung:
Bei einer elektronischen Rechnung verhält es sich anders. Viele Unternehmen sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, Rechnungen an ihre Kunden nicht mehr in Papierform zu stellen, sondern nur noch in elektronischer Form zu erzeugen, und dann per Email an den Kunden zu versenden. Für das rechnungsstellende Unternehmen ergibt sich ein klarer finanzieller Vorteil wenn man bedenkt, dass eine Papierrechnung gedruckt, kuvertiert, frankiert und verbracht werden muss. Es kann daher eine erhebliche Kosteneinsparung bedeuten, Rechnungen nur noch auf dem elektronischen Weg zum Kunden zu übermitteln.
Hierbei ergibt sich aber ein Problem, welches der Gesetzgeber erkannt hat, und im deutschen Signaturgesetz sowie der Signaturverordnung schon vor mehreren Jahren eindeutig geregelt hat:
Elektronische Rechnungen, welche einem zum Abzug der Umsatzsteuer Berechtigten zugestellt werden, sind digital zu signieren.
Was heisst das, und warum muss eine elektronische Rechnung unterschrieben werden, eine Rechnung in Papierform aber nicht?
Eine Rechnung in Papierform ist nicht unbedingt einfach zu fälschen, eine elektronische Rechnung hingegen schon. Im Zeitalter moderner Softwaretechnik lassen sich fast alle digitalen Daten nachträglich manipulieren, und eine derartige Manipulation hinterlässt keine Spuren, ist nicht mehr nachvollziehbar. Im Ernstfall lässt sich also nicht beweisen, ob eine Rechnung, welche nicht stimmt, schon beim Rechnungssteller, auf dem Weg zum Rechnungsempfänger oder vom Rechnungsempfänger selbst unter Umständen manipuliert wurde.
Und genau um derartige Manipulationen erkennen zu können, wird eine digitale Signatur eingesetzt. Die digitale Signatur unterscheidet sich von der handschriftlichen Unterschrift grundlegend, ist dieser im rechtlichen Sinne aber gleich gestellt. Bei der Signatur von elektronischen Rechnungen geht es aber nicht um den Charakter der Unterschrift, sondern um ein besonderes Merkmal digital signierter Dokumente: Sie sind fälschungssicher!
Wird eine vom Rechnungssteller digital signierte Rechnung nach der Signaturleistung auch nur minimal manipuliert, passt die Signatur nicht mehr zum Rechnungsdokument, und die Manipulation wird für einen Betrachter sofort ersichtlich. Das Fälschen, also das nachträgliche Aufbringen einer Signatur nach der Manipulation ist nicht möglich, da ein einfaches Kopieren der Signatur keinen Zweck hätte.
Die Technik dahinter:
Um eine elektronische Signatur erzeugen zu können, benötigt man ein so genanntes Zertifikat. Dies ist eine Datei, die neben persönlichen Informationen des Zertifikatsinhabers einen kryptografischen Schlüssel - den so genanten Public Key - enthält. Zu dem Public Key existiert ein passendes Gegenstück, der Private Key, und dieser wird - sicher geschützt - auf einer nicht auslesbaren Smartcard abgelegt. Beide Schlüsselteile sind absolut einmalig, und lassen sich nicht auseinander ableiten. Es gilt aber:
Was mit dem Private Key verschlüsselt wird, kann NUR - und wirklich nur - mit dem Public Key wieder entschlüsselt werden. Umgekehrt gilt das gleiche.
Soll nun eine Rechnung oder ein anderes elektronisches Dokument digital signiert werden, so kommt ein zweites kryptografisches Verfahren zum Einsatz. Über dem Dokument wird ein eindeutiger Fingerabdruck erzeugt - auch Hashwert genannt. Ändert man an dem Dokument nun auch nur ein einziges Zeichen und erzeugt erneut den Fingerabdruck, unterscheiden sich die Fingerabdrücke vollständig voneinander.
Um nun die Signatur beim Rechnungssteller zu erzeugen, wird der digitale Fingerabdruck des Dokumentes auf der Smartcard mit Hilfe des Private Key verschlüsselt, und zusammen mit dem Zertifikat des Rechnungsstellers in eine Signaturdatei verpackt. Diese digitale Signatur wird dann zusammen mit dem eigentlichen Dokument an den Rechnungsempfänger versendet.
Will dieser, oder z.B. ein Steuerprüfer die Unversehrtheit des Dokumentes prüfen, so wird die Signatur gegen das Dokument geprüft. Zuerst wird dazu der Fingerabdruck des aktuellen Dokumentes ermittelt. Danach wird das Zertifikat des Unterschriftsleisters sowie der verschlüsselte Fingerabdruck des Originaldokumentes aus der Signatur extrahiert. Nun kann mit dem Public Key aus dem Zertifikat der originale Fingerabdruck entschlüsselt, und mit dem aktuellen Fingerabdruck verglichen werden. Sind beide gleich, so wurde das Dokument nach der Signaturleistung nicht mehr verändert. Man hat die Integrität des Dokumentes nachgewiesen.
Nun könnte ein Fälscher durchaus versuchen, ein gefälschtes Zertifikat mit den Daten des eigentlichen Rechnungsstellers - basierend auf einem eigenen Schlüsselpaar - zu generieren, ein Dokument zu verfälschen, und dieses mit dem gefälschten, aber durchaus echt aussehenden Zertifikat und dem nun eigenen Private Key erneut zu signieren.
Um dies zu verhindern, sind auch Zertifikate digital signiert, und somit nicht fälschbar. Diese Signatur über Zertifikaten kann nur von anerkannten staatlichen Stellen geleistet werden, und dies auch nur nach eingehender Identitätsprüfung eines Antragstellers. Will man also ein Zertifikat für die digitale Signatur erhalten, so muss man bei einem so genannten Trustcenter persönlich vorstellig werden, und sich mit einem gültigen Dokument erfolgreich ausweisen. Erst dann erhält man ein Zertifikat, mit dem man dann Dokumente rechtsverbindlich signieren kann.